Politisches System Luxemburgs

Seit Inkrafttreten des Londoner Vertrag vom 19. April 1839 ist das Großherzogtum Luxemburg ein unabhängiger, souveräner Staat in Form einer konstitutionellen Erbmonarchie (Dynastie Nassau-Weilburg) mit parlamentarischem Regierungssystem.

Kurz nach Ende des 1. Weltkrieges stellten die Verfassungsänderung von 1919 und die Einführung des allgemeinen Wahlrechts einen großen politischen Wendepunkt des Großherzogtums dar. Sah das Wahlrecht der alten Verfassung noch einen vom jeweils gezahlten Steuerbetrag abhängiges und nur für männliche Einwohner mit vollendeten 25. Lebensjahr geltendes Wahlrecht vor, so konnte jetzt jeder Luxemburger, der das 21. Lebensjahr (1972 auf 18 Lebensjahre abgesenkt) vollendet hatte, an der Wahlurne über die Zukunft des Landes abstimmen.

Die vom Volk ausgehende Staatsgewalt wird indirekt mittels geheimer Wahl der Volksvertreter in die Abgeordnetenkammer, das luxemburgische Parlament, ausgeübt.

Das Staatsoberhaupt (der Großherzog) legt im Rahmen seiner Thronbesteigung den verfassungsgemäßen Eid vor den Abgeordneten ab.


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